Überblick Zeitarbeit
Zeitarbeitnehmer werden – zumeist unbefristet und in jedem Fall sozialversicherungspflichtig beschäftigt – bei einem Zeitarbeitsunternehmen/ Personaldienstleister angestellt. Ihre Arbeit leisten sie dann in einem so genannten Kunden- oder Entleihbetrieb. Arbeitgeber ist jedoch das Zeitarbeitsunternehmen. Von dort erhalten die Arbeitnehmer auch ihren Lohn.
Wie oft wechselt der Einsatzort?
Das ist unterschiedlich und hängt von der Art der Tätigkeit ab. Manche Projektarbeiten dauern länger. Andere Tätigkeiten, zum Beispiel Krankheitsvertretungen, können kurzfristig beginnen und wieder enden. Wichtig ist zu wissen, dass das Ende eines Einsatzes in der Regel nicht automatisch auch das Ende des Beschäftigungsverhältnisses bedeutet.
Wieviel Geld verdient ein Zeitarbeitnehmer?
Zeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich genauso bezahlt werden, wie die Mitarbeiter im Kundenbetrieb, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben („equal pay“), es sein denn, es findet ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit Anwendung („Tariföffnungsklausel“). Der iGZ hat einen solchen Tarifvertrag mit der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelt. Dieser ist ab dem 1.11.2012 durch sogenannte Branchenzuschlagstarife etwa mit der IG Metall oder IG BCE ergänzt worden. Seit dem 1. April 2018 liegt der niedrigste Tariflohn in der Zeitarbeitsbranche bei 9,49 Euro (West) bzw. 9,27 Euro (Ost).
Woran erkennt man ein gutes Zeitarbeitsunternehmen?
Wichtig ist das Vorliegen einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Mitgliedschaft im iGZ begreifen wir als Qualitätssiegel. Nutzen Sie auch das Vorstellungsgespräch mit dem Personaldisponenten zum gegenseitigen Kennenlernen. Achten Sie darauf, ob Ihre Qualitäten richtig erfragt werden und auch schwierigere Punkte Ihrer Situation Berücksichtigung finden.
Ist Zeitarbeit nur etwas für Ungelernte?
Mit 30 Prozent gibt es keine Berufsgruppe, die so stark vertreten ist, wie die der Helfer. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass 70 Prozent der Zeitarbeitnehmer in anderen Bereichen eingesetzt sind. Der Bereich der höher- und hochqualifizierten gewinnt rapide an Bedeutung. Dies gilt für Facharbeiter, Ingenieure und viele Spezialisten.
Was ist, wenn ein Kundenbetrieb einen Zeitarbeitnehmer übernehmen möchte?
Dies ist in den allermeisten Fällen kein Problem. Die Übernahme von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieb ist keine Ausnahme: Schon heute bleibt jeder dritte Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb „kleben“. Nicht zuletzt deswegen spricht man oft von der „Brückenfunktion“ von Zeitarbeit.
Entlohnung bei Zeitarbeit
In Tarifverträgen regeln diese die Rahmenbedingungen der Arbeit und auch Entgeltsteigerungen. Für Zeitarbeitnehmer in Deutschland gilt: Sie müssen grundsätzlich – auch in der Entlohnung – so behandelt werden, wie der vergleichbare Mitarbeiter im Einsatzbetrieb. Es sei denn, es kommt ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit zur Anwendung. Eine solche tarifliche Regelung bildet aktuell die Grundlage für fast alle Zeitarbeitsverhältnisse, die es in Deutschland gibt. Eine so hohe Tarifbindung wie in der Zeitarbeit gibt es in keiner anderen Branche in Deutschland.
Mindestlohn
Der Zeitarbeitsgrundlohn ist als Branchen-Mindestlohn allgemeinverbindlich, auch für Zeitarbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland überlassen werden. So wird hier effektiv Lohndumping ausgeschlossen.
Branchenzuschläge
Es gibt Branchen, in denen gibt es spürbare Unterschiede in der Entlohnung zwischen Mitarbeitern der Zeitarbeit und der sogenannten „Stammbelegschaft“ im Einsatzbetrieb. Für diese Branchen sind Branchenzuschlagstarife vereinbart worden. Je länger der Einsatz dauert, desto höher sind die Branchenzuschläge. Sie nähern sich in fünf Schritten und binnen neun Monaten an das Entgeltniveau im Einsatzbetrieb an und schließen so die „Tariflücke“:
Wer hat Anspruch auf die weihnachtliche Jahressonderzahlung?
Ist ein befristetes Arbeitsverhältnis beim Personaldienstleister ein gekündigtes Arbeitsverhältnis?
Nein, denn gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.1993 - 10 AZR 661/92 steht eine Befristung einer Kündigung insofern nicht gleich. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kommt es somit darauf an, ob die Befristung vor bzw. an dem Tag des Auszahlungszeitpunktes endet oder nach dem Tag des Auszahlungszeitpunktes.
Und was ist mit Aufhebungsverträgen?
Ein Aufhebungsvertrag steht einer Kündigung ebenfalls nicht gleich (BAG, Urteil vom 07.10.1992 - 10 AZR 186/91).
Bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen wäre ferner zu bedenken, dass eine Erledigungsklausel grundsätzlich auch einen etwaigen Rückzahlungsanspruch des Personaldienstleisters im Hinblick auf das Weihnachtsgeld erfasst. Personaldienstleister, die bereits gezahltes Weihnachtsgeld zurückfordern wollen, sollten dies daher im Aufhebungsvertrag ausdrücklich regeln.
Wann darf das Weihnachtsgeld zurückgefordert werden?
Endet das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des Folgejahres, kann der Personaldienstleister das Weihnachtsgeld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur bei betriebsbedingter Kündigung. Somit sind sämtlich sonstigen Beendigungsgründe erfasst, z.B. der Ablauf einer sachgrundlosen Befristung, der Renteneintritt oder auch eine personenbedingte Kündigung nach langer Krankheit.
Bei bis zum 31.03. des Folgejahres befristeten Arbeitsverhältnissen kann der Arbeitgeber nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.02.2011 - 10 Sa 1/11) die Auszahlung des Weihnachts-geldes verweigern. Im Falle einer Verlängerung über den 31.03. des Folgejahres hinaus oder bei Entfristung wäre die Jahressonderzahlung nachzuzahlen.
Besteht ein anteiliger Anspruch, wenn die Beschäftigung im laufenden Jahr beginnt?
Nein, die tarifvertragliche Sonderzahlung sieht nicht vor, dass eine anteilige Zahlung zu leisten ist, wenn das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr beginnt oder endigt. Eine Quotelung je Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist tarifvertraglich gerade nicht vorgesehen; stattdessen haben sich die Tarifparteien auf die Stichtagsregelung geeinigt.